Allgemeine Geschäftsbedingungen

landacquisition.com GmbH

Luisenstraße 51

80333 München

(nachfolgend auch: „LANDACQUISITION.COM“)

§ 1 Allgemeines/Geltung


(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von LANDACQUISITION.COM erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die
LANDACQUISITION.COM mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunden“ genannt) über die
angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen
Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals
gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn
LANDACQUISITION.COM ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn LANDACQUISITION.COM
auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten
enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener
Geschäftsbedingungen.
(3) LANDACQUISITION.COM schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern ab. Unternehmer im Sinne
dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


§ 2 Vertragsgegenstand/Leistungen


(1) LANDACQUISITION.COM erbringt für seine Kunden Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing,
Leadgenerierung, Recruiting und Suchmaschinenoptimierung. LANDACQUISITION.COM erbringt seine Leistungen nach
billigem Ermessen, insbesondere im Hinblick auf aktuelle technische Gegebenheiten. Der
genaue Vertragsgegenstand ergibt sich aus der jeweils getroffenen Vereinbarung.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, garantiert LANDACQUISITION.COM bezüglich der
Suchmaschinenoptimierung kein bestimmtes Ranking. In Bezug auf die Leadgenerierung
garantiert LANDACQUISITION.COM weder die Generierung einer bestimmten Anzahl an Leads noch eine
konkrete Beschaffenheit außer diese wurde separat vereinbart. Beim Recruiting garantiert LANDACQUISITION.COM weder
eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, noch eine Beschaffenheit, außer diese wurde separat vereinbart.
(3) Die Parteien vereinbaren, dass der Vergütungsanspruch von LANDACQUISITION.COM bestehen bleibt,
wenn Drittanbieter, wie beispielsweise Facebook oder Google, Werbekampagnen stoppen oder
einstellen bzw. Accounts deaktivieren.
(4) LANDACQUISITION.COM ist berechtigt sich bei der Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen und
Subunternehmern zu bedienen.
(5) Sofern LANDACQUISITION.COM Inhalte, Domains, Webseiten oder Landingpages zur Verfügung stellt,
so ist die Nutzung für den Kunden auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkt und steht unter
der Bedingung der vollständigen Zahlung der jeweils vereinbarten Vergütung. Ein
darüberhinausgehendes Nutzungsrecht räumt LANDACQUISITION.COM nicht ein.


§ 3 Regelungen zum Vertragsschluss


(1) Angebote auf den Webseiten von LANDACQUISITION.COM sind unverbindlich.
(2) Der Vertragsschluss zwischen LANDACQUISITION.COM und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat,
Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde
keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von LANDACQUISITION.COM zu
erhalten.
(3) Der Kunde erklärt hierzu verbindlich bestimmte Leistungen von LANDACQUISITION.COM in Anspruch
nehmen zu wollen. Hierin liegt das Angebot des Kunden, welches LANDACQUISITION.COM durch
entsprechende Annahmeerklärung oder Auftragsbestätigung annehmen kann. Der Kunde willigt
ein, dass LANDACQUISITION.COM das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und
Dokumentationszwecken aufzeichnet, falls von LANDACQUISITION.COM gewünscht.
(4) Vertragssprache ist deutsch.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen


(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mitgeteilten Preise. Diese verstehen sich
als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von LANDACQUISITION.COM erfolgt sofort nach
Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von LANDACQUISITION.COM ist
grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von
LANDACQUISITION.COM ist anders lautend.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde LANDACQUISITION.COM
nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das
im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.
(4) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein
Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte
des Kunden unberührt.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden


(1) Der Kunde ist verpflichtet LANDACQUISITION.COM die für die Leistungserbringung erforderlichen
Unterlagen und Daten vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Vergütungsanspruch von
LANDACQUISITION.COM bleibt bestehen, wenn der Kunde eine Mitwirkungshandlung unterlässt und
hierdurch die Leistungserbringung durch LANDACQUISITION.COM verhindert.
(2) Soweit der Kunde LANDACQUISITION.COM Vorlagen/Informationen/Daten zur Verwendung überlässt,
versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen/Daten
berechtigt ist. Insbesondere versichert der Kunde, dass diese keine Rechte Dritter verletzen.


§ 6 Freistellung von Ansprüchen Dritter


(1) Machen Dritte gegen LANDACQUISITION.COM Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung geltend, die im
Zusammenhang mit der Verwendung von durch den Kunden bereitgestellten Inhalten stehen, ist
der Kunde verpflichtet, LANDACQUISITION.COM auf erstes Anfordern unverzüglich von sämtlichen
Ansprüchen des Dritten freizustellen und sämtliche Kosten, unter Einschluss von Gerichts- und
Vergleichskosten und der Kosten für eine nach dem vernünftigen Ermessen von LANDACQUISITION.COM
erforderliche Rechtsberatung, zu übernehmen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um LANDACQUISITION.COM vor
Schäden durch eine etwaige Inanspruchnahme Dritter wegen der Verwendung von Inhalten durch
den Kunden, die Rechte Dritter verletzen, zu schützen und gegebenenfalls die behauptete
Rechtsverletzung unverzüglich nach Kenntniserlangung zu beseitigen.


§ 7 Abnahme von Leistungen


(1) Abgeschlossene Werkleistungen müssen abgenommen werden. Dienstleistungen,
insbesondere Beratungs- und Unterstützungsleistungen sind als Dienstleistungen einer Abnahme
nicht zugänglich, es sei denn, die Abnahmebedürftigkeit der Leistung ist ausdrücklich bestimmt.
(2) Die Abnahme erfolgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
LANDACQUISITION.COM wird dem Kunden die Abnahmebereitschaft der jeweiligen Leistung oder
Teilleistung in Textform (per E-Mail) mitteilen.
Der Kunde hat innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen ab Zugang der Mitteilung, die Möglichkeit
die Leistungen zu prüfen und ggf. Mängel mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung
als abgenommen. Stellt der Kunde Mängel fest, hat er LANDACQUISITION.COM diese in Textform (per E-Mail) mitzuteilen und nach Möglichkeit genau zu beschreiben. Unerhebliche Mängel berechtigen
nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Bei Vorliegen von erheblichen Mängeln ist LANDACQUISITION.COM berechtigt, zwei Mal binnen
angemessener Frist nachzubessern. Bleiben beide Nachbesserungsversuche ohne Erfolg, so
kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag
zurücktreten oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen.


§ 8 Kündigung, Laufzeit


(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte
der Hauptvertrag keine Laufzeit beinhalten, gilt eine sechsmonatige Laufzeit als vereinbart.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung beider Parteien bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit dem Datum des Vertragsschlusses. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
(4) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden um die Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 9 Haftung


(1) LANDACQUISITION.COM haftet unbeschränkt für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Umfang einer etwaig
übernommenen Garantie.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet LANDACQUISITION.COM nur unbeschränkt bei der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung von LANDACQUISITION.COM im Falle leichter Fahrlässigkeit
summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung
typischer Weise gerechnet werden muss.
(3) Bei der Erstellung und dem Betrieb von Internetseiten für den Kunden schuldet LANDACQUISITION.COM
die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob LANDACQUISITION.COM für einen Ausfall oder einen
Schaden ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht vollständig
fehlerfrei erstellt werden kann.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der
Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Subunternehmer von LANDACQUISITION.COM.


§ 10 Datenschutz


(1) Die Vertragsparteien stellen sicher, dass bei ihnen die jeweils einschlägigen und gültigen
datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der
Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung) und
Nutzung von personenbezogenen Daten.

§ 11 Rechte Dritter

(1) Stellt der Kunde LANDACQUISITION.COM Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das LANDACQUISITION.COM bei der Werbeanzeige verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

(2) Der Kunde stellt LANDACQUISITION.COM in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.

§ 12 Referenzwerbung

(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass LANDACQUISITION.COM seinen/ihren Namen und sein/ihr Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf den LANDACQUISITION.COM  Social-Media-Kanälen und Websites verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werben.


§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht


(1) Erfüllungsort für die Leistungserbringung von LANDACQUISITION.COM ist der Sitz von LANDACQUISITION.COM,
sofern zwischen den Vertragspartnern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und LANDACQUISITION.COM im
Zusammenhang mit allen sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der
Sitz von LANDACQUISITION.COM.
(3) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen im
Zusammenhang mit deren Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.12.2021 © Vervielfältigung verboten

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*Haftungsausschluss: Das hier sind alles echte Partnerbetriebe von uns mit ihren echten Ergebnissen. Diese Resultate sind in der Regel nur möglich, nachdem wir eine genaue Potenzialanalyse basierend auf unserer Erfahrung durchgeführt haben. Ferner haben die Photovoltaikbetriebe bei einer Zusammenarbeit einer entsprechenden Mitwirkungspflicht nachzukommen.